Keine 2,50 nach 22
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Montag den 31.03. (vorgestern) ging ich abends gegen 21:45 Uhr nochmal schnell zum Monheimer Kaufland um ein paar Kleinigkeiten einzukaufen. Gegen 21:55 Uhr stellte ich mich an der einzigen noch offnen Kasse an (Kasse 6). Erst um 22:07 Uhr konnte ich bezahlen. Die Kassiererin war zwar bemüht, allerdings auch sichtlich überfordert mit dem großen Ansturm (die Schlange reichte bis zu den Getränken). Da ich länger als fünf Minuten gewartet habe, ging ich zur Information, um mir die von Ihnen garantierten 2,50 EUR auszahlen zu lassen.
Doch die 2,50 EUR wurden mir verweigert, mit dem Argument, dass 22:00 Uhr ja schon überschritten wäre und diese Garantie dann nicht mehr gelte. Davon steht allerdings nichts auf den überdimensionalen Plakaten, durch welche die Kunden auf Ihre Garantien aufmerksam gemacht werden sollen (obwohl für solch einen Satz ja durchaus noch genug Platz gewesen wäre). Trotz hartnäckigen Nachhakens (sie rief auch extra ihre Vorgesetzte an) bekam ich das Geld nicht. Andere Kunden wollten ebenfalls den Betrag bekommen, aber auch diese wurden abgewiesen. Die Dame blieb zwar immer höflich, aber ihr waren offenbar die Hände gebunden.
Sie versprechen an zahlreichen Stellen großmundig, dass Sie Ihren Kunden eine Zufriedenheitsgarantie geben. Außerdem versprechen Sie, bei einer über 5-minütigen Wartezeit an der Kasse Ihren Kunden 2,50 EUR auszuzahlen (wenn nicht alle Kassen geöffnet sind). In diesem Fall haben Sie beide Garantien nicht einhalten können. Wenn Sie Ihren Kunden gegenüber Versprechungen machen und diese später nicht einhalten können, sollten Sie vielleicht darüber nachdenken diese Versprechungen wieder zurückzunehmen. In der Monheimer Filiale ist davon jedenfalls noch nichts angekommen. Hat das irgendeinen Grund, von dem ich vielleicht auch noch nichts weiß? Mir geht es nicht um die 2,50 EUR. Die können Sie von mir aus auch dem deutschen Fenchel-Liebhaber-Bund spenden. Es geht mir hierbei um die berühmt berüchtigte “Servicewüste Deutschland”.
Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass ich dieses Schreiben und auch die Antwort in meinem Blog veröffentlichen werde.